Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Mitgliedschaft
a) Jedes Mitglied unterliegt der im Studio ausgehängten Hausordnung „BoxRules“.
b) Für Jugendliche vor Vollendung des 18ten Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 16ten Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
c) Jedes Mitglied ohne ausreichende Kenntnis, ist zu Anfang dazu verpflichtet einen Introkurs zu absolvieren. Auch Personen ohne Mitgliedschaft.
d) Mitglieder mit einer unlimitierten Mitgliedschaft können grundsätzlich alle Kurse besuchen. Mit Ausnahme dessen, dass das Level des Kurses die körperlichen Ansprüche und Bedingungen des Mitgliedes übersteigt z.B. Fortgeschrittenenkurse.
e) Die Benutzung der Einrichtung kann nur zu den offiziellen Öffnungszeiten erfolgen.
f) Ab Antragstellung kommt der Vertrag mit der Unterschrift des Kunden sofort zustande, es sei denn, die Annahme des Vertrages wird durch Iron Rocks CrossFit Marburg innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Datum der Antragstellung schriftlich gegenüber dem Kunden abgelehnt.
Mögliche Ablehnungsgründe stellen insbesondere wiederholte Verstöße gegen die BoxRules, mangelnde Einwilligung von Erziehungsberechtigten, Kapazitätsmangel oder negative Bonitätsauskünfte dar.
g) Ein Upgrade auf Verträge mit größerem Umfang ist grundsätzlich jederzeit zum Monatsbeginn des folgenden Monats möglich. Mit einem Upgrade verlängert sich die Mitgliedschaft um die gleiche Dauer des bereits bestehenden Vertrages. Ein Downgrade ist nur nach Ablauf der bestehenden Mitgliedschaft möglich.
2.
Mitgliedsbeiträge
a)Mitgliedsbeiträge werden für die üblichen Leistungen eines Fitnessvertrages insbesondere der Nutzung der Trainingsmaterialien, des normalen Kursangebotes und der Sanitärräume unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme durch das Mitglied erhoben. Nicht inbegriffen sind die von der Box angebotenen Sonderleistungen wie z.B. Physiotherapie, Personaltraining oder jegliche Nahrungsmittel.
b) Der Beitrag ist pünktlich bis zum 03. eines jeden Monats im Voraus zu bezahlen. Das Mitglied erteilt Iron Rocks CrossFit Marburg die Berechtigung den Mitgliedsbeitrag per Lastschrift monatlich einzuziehen. Der Beitrag wird spätestens zum 05. eines Kalendermonats abgebucht. Bei Widerruf zur Abbuchung innerhalb der Vertragslaufzeit erhebt Iron Rocks CrossFit Marburg eine Verwaltungsgebühr von €10,00. Der Beitrag ist auch dann regelmäßig bis zum Ablauf des Vertrages weiter zu zahlen, wenn das Mitglied die Leistung nicht in Anspruch nimmt oder nehmen kann.
c) Für jede vom Mitglied zu verantwortende Rückbuchung erhebt Iron Rocks CrossFit Marburg eine Verwaltungsgebühr von €10,00, für jede schriftliche Mahnung €5,00. Kommt das Mitglied mit einer Rate länger als 2 Monate in Verzug, so werden die Monatsbeiträge für die gesamte Laufzeit bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig. Ferner ist Iron Rocks CrossFit Marburg dazu berechtigt, den Vertrag zum Ende der Laufzeit ordentlich zu kündigen und etwaigen Schadensersatz zu verlangen. Werden Mitgliedsbeiträge nicht fristgerecht bezahlt, steht es Iron Rocks CrossFit Marburg frei unter Ankündigung Hausverbot zu erteilen.
d) Kurze Krankheiten entbinden nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Bei Krankheiten ab einem Monat Dauer kann der Vertrag nach Vorlage
einer ärztlichen Bescheinigung stillgelegt werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich die Bescheinigung unter Angabe des genauen Zeitraumes umgehend innerhalb einer zweiwöchigen Frist einzureichen, anderenfalls kann die Bescheinigung nicht berücksichtigt werden. Es können nur komplette Monate berücksichtigt werden.
e) Anschriftenänderungen und Kontoänderungen sind sofort mitzuteilen.
f)Die jeweiligen monatlichen Nutzungsentgelte können im Rahmen einer jährlichen Inflationsanpassung mindestens um 2% höchstens jedoch um 5% erhöht werden. Die Entgeltpreise werden bei steuerlichen Erhöhungen, wie z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer, jeweils angepasst.
3.
Kündigung
a) Wird der Vertrag vom Mitglied oder Iron Rocks CrossFit Marburg nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende ordentlich schriftlich gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
b) Iron Rocks CrossFit Marburg kann den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das Mitglied z.B. ungeachtet einer Abmahnung wiederholt gegen die BoxRules verstößt. Hat das Mitglied die außerordentliche Kündigung zu vertreten, ist Iron Rocks CrossFit Marburg dazu berechtigt, ggf. Schadensersatzansprüche geltend zu machen und das Mitglied von der Mitgliedschaft bei Iron Rocks CrossFit Marburg auszuschließen.
c) Bei einem Wohnortswechsel ab 25km kann der Vertrag außerordentlich zum Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist nur in Verbindung mit der Anmeldebescheinigung des neuen Wohnortes gültig.
4.
Anweisungen der Mitarbeiter/Trainer, Beachtung der BoxRules
a) Das Mitglied verpflichtet sich den Anweisungen der Trainer und Mitarbeiter Folge zu leisten, die Hygienevorschriften einzuhalten und die in der Box ausgehängten BoxRules zu befolgen. Grobe und/oder wiederholte Verstöße können Iron Rocks CrossFit Marburg dazu berechtigen, ein Hausverbot zu verhängen und eine außerordentliche Kündigung fristlos auszusprechen.
Iron Rocks CrossFit Marburg bleibt vorbehalten, die BoxRules im Rahmen des Zumutbaren zu ändern.
b) Bei Iron Rocks CrossFit Marburg wird nicht ohne Anleitung eines Trainers trainiert, außer in den ausgewiesenen Open Gym Zeiten für erfahrene CrossFitter oder nach Absprache.
5.
Öffnungszeiten/Kursangebot
a) Iron Rocks CrossFit Marburg informiert laufend über die Öffnungszeiten und das Leistungsangebot. Die Öffnungszeiten können, soweit erforderlich und zumutbar, verlängert oder verkürzt werden, z.B. im Falle von Feiertagen, Renovierungs- und Reinigungsarbeiten oder aus wichtigen persönlichen Gründen. Iron Rocks CrossFit Marburg gibt Veränderungen der Öffnungszeiten oder Sperrung von Räumlichkeiten unter Einhaltung einer angemessenen Frist bekannt.
b) Das Mitglied ist verpflichtet sich in dem gewünschten Kurs, über das auf der Homepage dafür zur Verfügung stehende Buchungssystem, anzumelden. Die maximale Teilnehmerzahl ist dem Buchungssystem zu entnehmen. Ist der Kurs voll, kann sich das Mitglied auf die Warteliste eintragen und im Falle der Verfügbarkeit nachrücken.
c) Iron Rocks CrossFit Marburg ist dazu berechtigt, einzelne Angebote, nicht jedoch wesentliche Bestandteile des Gesamtleistung, unter Berücksichtigung der Mitglieder anzupassen.
6.
Haftung
a) Für Wertsachen ist bei Verlust oder Beschädigung insoweit die Haftung durch Iron Rocks CrossFit Marburg ausgeschlossen. Ebenfalls keine Haftung wird für mitgebrachte Kleidung bei Verlust oder Beschädigung übernommen.
b) Soweit dem Mitglied Ersatzforderungen gegen Iron Rocks CrossFit Marburg entstehen, haftet diese im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
c) Wird es Iron Rocks CrossFit Marburg aus Gründen höherer Gewalt unmöglich bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz und Ersatzstunden.
d) Eine Haftung für Schäden, die sich das Mitglied bei Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benutzung der Anlage oder Geräten zuzieht, ist ausgeschlossen, sofern diese nicht aus grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verhalten von Iron Rocks CrossFit Marburg, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen oder aus einem Verstoß gegen die Verkehrssicherheitspflicht resultieren.
e) Das Mitglied versichert Iron Rocks CrossFit Marburg bei Vertragsabschluss, dass es unter keinen gesundheitlichen/körperlichen Einschränkungen oder Krankheiten bei Vertragsunterzeichnung leidet, welche eine Kontraindikation für das CrossFit-Training darstellen. Das Mitglied ist außerdem verpflichtet, Iron Rocks CrossFit Marburg und seinen Trainern bei neuen akuten/chron. Einschränkungen oder Krankheit umgehend Mitteilung zu leisten. Iron Rocks CrossFit Marburg ist dazu berechtigt ein ärztliches Attest anzufordern.
7.
Abweichungen vom Vertragsmuster/Schriftformerfordernis
Die Mitarbeiter von Iron Rocks CrossFit Marburg (mit Ausnahme der Inhaber) sind nicht berechtigt, Vereinbarungen zu treffen, die von dem Vertragsformular oder den AGBs abweichen. Die in dem Vertragsformular und diesen AGBs enthaltenen Bestimmungen geben die gesamte zwischen Iron Rocks CrossFit Marburg und dem Mitglied zustande gekommene Vereinbarung wieder.
Mündliche Nebenvereinbarungen bestehen nicht.
8.
Ungültige Bestimmungen/Gerichtsstand
Sollte eine der obigen Bestimmungen rechtsungültig werden oder sein, so gelten trotzdem die übrigen Bestimmungen weiter. Die ungültige Bestimmung wird durch diejenige ersetzt, die dem gewollten Ergebnis am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Mahnverfahren ist Kirchhain.